CrashFlash

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CrashFlash GbR, Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Internetplattform www.crashflash.de (nachfolgend „Plattform“) sowie für sämtliche zwischen der CrashFlash GbR (nachfolgend „CrashFlash“ oder „wir“) und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ oder „du“) begründeten Rechtsverhältnisse.

(2) CrashFlash GbR, Sonderfeld 38, 45277 Essen, E-Mail: info@crashflash.de, betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Rechtsdienstleistungen im Bereich Verkehrsrecht. CrashFlash ist ausdrücklich keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, CrashFlash stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Plattform unter www.crashflash.de/agb abrufbar.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Gegenstand der Plattform

2.1 Vermittlungstätigkeit

(1) CrashFlash betreibt eine internetbasierte Plattform, die es Nutzern ermöglicht, Anfragen im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten (insbesondere Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Fahrverbote) sowie mit der Regulierung von Kfz-Unfällen (insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Haftpflichtversicherungen) zu stellen.

(2) CrashFlash leitet die vom Nutzer übermittelten Angaben und Unterlagen an eine oder mehrere kooperierende Rechtsanwaltskanzleien (nachfolgend „Partner-Kanzlei“ oder „Partner-Kanzleien“) weiter. Die Partner-Kanzleien sind eigenständige, zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaften, die in eigener fachlicher Verantwortung und auf eigene Rechnung tätig werden.

(3) CrashFlash fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Partner-Kanzlei. CrashFlash ist zu keinem Zeitpunkt Partei des Mandatsverhältnisses zwischen dem Nutzer und der Partner-Kanzlei.

2.2 Keine Rechtsberatung durch CrashFlash

(1) CrashFlash erbringt keine Rechtsberatung, keine Rechtsdienstleistungen und keine rechtliche Vertretung, weder im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) noch in sonstiger Weise.

(2) Sämtliche auf der Plattform bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

(3) CrashFlash gibt keine Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Prozessrisiken oder der Rechtslage im Einzelfall ab. Derartige Einschätzungen obliegen ausschließlich der jeweiligen Partner-Kanzlei im Rahmen des Mandatsverhältnisses.

(4) CrashFlash gibt keine Empfehlungen oder Aufforderungen zur Vornahme oder Unterlassung bestimmter rechtlicher Handlungen ab.

2.3 Kein Mandatsverhältnis mit CrashFlash

(1) Durch die Nutzung der Plattform, das Ausfüllen eines Formulars oder die Übermittlung von Unterlagen an CrashFlash kommt kein Mandatsverhältnis und kein Beratungsvertrag zwischen dem Nutzer und CrashFlash zustande.

(2) Ein Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich und erst dann zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Partner-Kanzlei, wenn der Nutzer der Partner-Kanzlei eine gesonderte Mandatsvereinbarung (Vollmacht) erteilt.

(3) CrashFlash hat keinen Einfluss auf die Annahme oder Ablehnung eines Mandats durch die Partner-Kanzlei.

§ 3 Kostenfreiheit der CrashFlash-Leistung

(1) Die Nutzung der CrashFlash-Plattform ist für den Nutzer vollständig kostenfrei. CrashFlash erhebt gegenüber dem Nutzer keinerlei Gebühren, Entgelte oder sonstige Zahlungen für die Vermittlung an eine Partner-Kanzlei.

(2) CrashFlash erzielt keine Einnahmen durch den Nutzer. Der Nutzer ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, an CrashFlash eine Vergütung zu zahlen.

(3) Die Erstprüfung einer Anfrage durch die Partner-Kanzlei ist nach aktuellem Stand ebenfalls kostenlos und unverbindlich für den Nutzer. CrashFlash übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass dies dauerhaft so bleibt, da die Konditionen der Partner-Kanzlei deren eigenem Ermessen unterliegen.

(4) CrashFlash weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer über die Erstprüfung hinausgehenden anwaltlichen Tätigkeit (insbesondere Einspruchsverfahren, Gerichtsverfahren, Schadensregulierung) Kosten anfallen können, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ggf. dem Gerichtskostengesetz (GKG) ergeben. Diese Kosten entstehen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der Partner-Kanzlei.

§ 4 Ablauf der Vermittlung

(1) Der Nutzer füllt auf der Plattform ein Online-Formular für den jeweiligen Bereich (Bußgeld/Blitzer oder Kfz-Schadensregulierung) aus und übermittelt die erforderlichen Angaben sowie ggf. Unterlagen.

(2) CrashFlash leitet die übermittelten Daten und Unterlagen an die zuständige Partner-Kanzlei weiter.

(3) Die Partner-Kanzlei nimmt eine Erstprüfung des Falls vor und setzt sich ggf. direkt mit dem Nutzer in Verbindung.

(4) Sofern der Nutzer die Vertretung durch die Partner-Kanzlei wünscht, erfolgt die Mandatserteilung (Vollmacht) unmittelbar zwischen dem Nutzer und der Partner-Kanzlei. CrashFlash ist an diesem Vorgang nicht beteiligt.

(5) CrashFlash hat nach der Weiterleitung der Anfrage an die Partner-Kanzlei keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Fallbearbeitung, die Kommunikation zwischen Nutzer und Partner-Kanzlei oder das Ergebnis des Verfahrens.

§ 5 Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

5.1 Allgemeines

(1) Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit entstehen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der Partner-Kanzlei. CrashFlash ist nicht Vertragspartei der Vergütungsvereinbarung und haftet nicht für die Höhe oder Entstehung von Anwaltsgebühren.

(2) Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung zwischen dem Nutzer und der Partner-Kanzlei.

5.2 Bußgeldverfahren (Blitzer)

(1) Mit Rechtsschutzversicherung (RSV): Verfügt der Nutzer über eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz, werden die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten in der Regel von der RSV getragen, abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung.

(2) Ohne Rechtsschutzversicherung: Ohne RSV trägt der Nutzer die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten selbst. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert (Bußgeldhöhe) gemäß RVG.

(3) Verfahrensausgang: Wird ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zurückgenommen oder bleibt erfolglos, trägt der Nutzer die angefallenen Kosten (Anwaltsgebühren und ggf. Gerichtskosten).

5.3 Kfz-Schadensregulierung (Unfallregulierung)

(1) Bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtschaden): Trägt der Nutzer keine Schuld am Unfall, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich sämtliche Kosten der Schadensregulierung zu tragen, einschließlich der Rechtsanwaltskosten.

(2) Bei Teilschuld (Mitverschulden): Bei anteiligem Verschulden des Nutzers werden die Ansprüche und Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.

(3) Bei selbstverschuldetem Unfall (Kaskoschaden): Reguliert der Nutzer den Schaden über seine eigene Kaskoversicherung, übernimmt diese in der Regel nicht die Anwaltskosten. Diese können ggf. von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung getragen werden.

(4) Gutachterkosten: Bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

(5) CrashFlash weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorstehenden Angaben allgemeine Informationen darstellen und keine rechtsverbindliche Zusicherung über die tatsächliche Kostentragung im Einzelfall begründen.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

(1) Der Nutzer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, keine falschen, irreführenden oder rechtswidrigen Angaben zu machen.

(3) Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität der Erstprüfung durch die Partner-Kanzlei wesentlich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Angaben und Unterlagen abhängt.

(4) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, Fristen zu wahren (insbesondere die 14-tägige Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden). CrashFlash übernimmt keine Fristüberwachung und haftet nicht für versäumte Fristen.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform nur für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung ist untersagt.

§ 7 Verhältnis zu Partner-Kanzleien

(1) Die Partner-Kanzleien sind eigenständige Rechtsanwaltsgesellschaften, die in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung handeln. CrashFlash hat keinen Einfluss auf die fachliche Tätigkeit, die Beratungsqualität oder die Entscheidungen der Partner-Kanzleien.

(2) CrashFlash übernimmt keine Gewähr für die Qualität, den Erfolg oder die Geschwindigkeit der anwaltlichen Bearbeitung durch die Partner-Kanzlei.

(3) Beschwerden über die anwaltliche Tätigkeit sind unmittelbar an die jeweilige Partner-Kanzlei zu richten.

(4) CrashFlash behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit Partner-Kanzleien jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu beenden.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) CrashFlash haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet CrashFlash nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(3) CrashFlash haftet nicht für:

  • die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf der Plattform bereitgestellten allgemeinen Informationen;
  • den Erfolg oder Misserfolg eines Einspruchsverfahrens, einer Schadensregulierung oder sonstiger rechtlicher Maßnahmen;
  • das Handeln oder Unterlassen der Partner-Kanzleien;
  • Schäden, die dem Nutzer durch die versäumte Wahrung von Fristen entstehen;
  • Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers beruhen;
  • die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Sicherheit der Plattform;
  • die Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen oder gegnerische Haftpflichtversicherungen.

(4) CrashFlash haftet insbesondere nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Nutzer die allgemeinen Informationen auf der Plattform als Rechtsberatung oder rechtliche Empfehlung im Einzelfall versteht oder danach handelt.

§ 9 Datenschutz

(1) CrashFlash verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich zum Zweck der Vermittlung an die Partner-Kanzlei sowie zur Bearbeitung der Anfrage. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Die vom Nutzer übermittelten Daten und Unterlagen werden an die zuständige Partner-Kanzlei weitergeleitet. Mit der Absendung des Formulars willigt der Nutzer in diese Weitergabe ein.

(3) CrashFlash speichert die übermittelten Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung des Vermittlungszwecks erforderlich ist.

(4) Der Nutzer hat das Recht, seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@crashflash.de zu widerrufen.

§ 10 Widerrufsrecht und Stornierung

(1) Da die Nutzung der CrashFlash-Plattform für den Nutzer kostenfrei ist und kein entgeltlicher Vertrag zustande kommt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.

(2) Der Nutzer kann seine Anfrage jederzeit vor Weiterleitung an die Partner-Kanzlei per E-Mail an info@crashflash.de zurücknehmen.

(3) Nach Weiterleitung an die Partner-Kanzlei richtet sich die Rücknahme der Anfrage bzw. Kündigung eines etwaigen Mandatsverhältnisses nach den Bedingungen der Partner-Kanzlei.

§ 11 Verfügbarkeit der Plattform

(1) CrashFlash bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ständige Verfügbarkeit.

(2) CrashFlash ist berechtigt, die Plattform jederzeit ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, zu verändern oder einzuschränken, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche entstehen.

§ 12 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Inhalte der Plattform (Texte, Grafiken, Logos, Icons, Bilder, Software) sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum von CrashFlash oder der jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder sonstige Verwertung der Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CrashFlash.

§ 13 Änderung der AGB

(1) CrashFlash behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

(2) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf der Plattform veröffentlicht. Für den Nutzer gilt die zum Zeitpunkt der Nutzung gültige Fassung der AGB.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Essen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (salvatorische Klausel).

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. CrashFlash ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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